Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : FLECKEN-BLOCKER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Lösemittelverdünnbares Beschichtungsmittel für innen. 1.3.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft. Einstufung : R10 R66, R67 Physikalische/chemische : Entzündlich. Gefahren Gesundheitsrisiken : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Naphtha (Erdöl), mit REACH #: Wasserstoff behandelt, 01-2119463258-33 schwer EG: 265-150-3 Quarz (SiO2) CAS: 64742-48-9 Verzeichnis: 649-327-00-6 EG: 238-878-4 % (w/w) >=20 <25 67/548/EWG R10 Flam. Liq. 3, H226 Xn; R65 STOT SE 3, H336 (Narkotisierende Wirkungen) Asp. Tox. 1, H304 R66, R67 >=1 <10 Verordnung (EG) Nr.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der Verordnung EG 1272/2008 bewertet und entsprechend seiner toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung : Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittel vermeiden. 6.4.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Spezifische Lösungen für den Industriesektor : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Es gibt kein einziges Handschuhmaterial oder eine Kombination aus Materialien, die unbegrenzten Widerstand gegenüber einzelnen Chemikalien oder Kombinationen von Chemikalien geben können. Der Durchbruch Zeitpunkt muss grösser sein als die Nutzungsdauer des Produktes.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Nicht verfügbar. Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Siedebeginn und Siedebereich : 149°C Flammpunkt : Geschlossenem Tiegel: 40°C Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der Verordnung EG 1272/2008 bewertet und entsprechend seiner toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Gemisch wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bewertet und nicht als umweltgefährlich eingestuft. Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar. Zusammenfassung 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten Informationen muss von den zuständigen Abfallbehörden über die Klassifizierung leerer Behälter Rat eingeholt werden. Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden. Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ist dennoch erforderlich. Tunnelcode (D/E) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII : Nicht anwendbar.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.2 : Nicht anwendbar. Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben CEPE-Code : 1 Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
FLECKEN-BLOCKER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Verwendung und Applikation des Produkts beeinflussen. Deshalb übernehmen wir keinerlei Haftung über die Leistung des Produkts bzw. für jeden Verlust oder Schaden, der sich aus der Verwendung des Produkts ergibt, es sei denn, wir haben ausdrücklich unser schriftliches Einverständnis gegeben. Alle gelieferten Produkte und erteilten technische Empfehlungen sind unseren Standardliefer- und Zahlungsbedingungen unterworfen.