Operation Manual

Stereo-Internet-Tuner IR 825 Bedienungsanleitung
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Benutzungsbereich und Konformitätserklärung:
Dieses Gerät kann in den folgenden Ländern benutzt werden: DE, AT.
Hiermit erklärt die M3-Electronic GmbH, dass das Gerät IR 825 für drahtlose Netzwerke den
grundlegenden Anforderungen entspricht und die Richtlinien 1999/5/EG erfüllt. Die vollständige
Konformitätserklärung können Sie unter info@m3-electronic.de abrufen.
Recht zur Privatkopie
Gemäß § 53 Abs. 1 UrhG (http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/_53.html) sind einzelne
Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf
beliebigen Trägern ausnahmsweise zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar
Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur
Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen
lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht. Der Gesetzgeber behandelt digitale und analoge
Vervielfältigung in § 53 Abs. 1 UrhG gleich.
In dieser Hinsicht dürfte es dem privaten Endkunden gestattet sein, einzelne Sendungen aus dem
laufenden Internetradio-Programm aufzuzeichnen und auch einzelne Musikstücke hieraus
auszuschneiden und in MP3 zu konvertieren. Erfasst von § 53 UrhG dürfte ebenso die weitere
Vervielfältigung sein, indem die MP3-Files auf interne und externe Speichermedien aufgespielt
werden, um diese auf MP3-Playern oder PC abspielen zu können.
Voraussetzungen für die Legitimation der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift des § 53 UrhG
ist jedoch, dass die Vervielfältigung ausschließlich zum Privatgebrauch erfolgt. Dies bedeutet, dass
der Kunde die aufgezeichneten Musikstücke unter keinen Umständen gegen Entgelt anbieten und
weiterveräußern darf. Ebenfalls nicht von § 53 UrhG abgedeckt ist die öffentliche
Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, z. B. das Anbieten zum Download im Internet oder im
Rahmen von Tauschbörsen sowie die sonstige Verbreitung der hergestellten
Vervielfältigungsstücke sowie deren öffentliche Wiedergabe.