Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Kohlendioxid
Erstellungsdatum :
27.01.2005
Version : 5.0
DE / D
SDB Nr. : 8377
Überarbeitet am :
26.10.2012
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8377 / EDV / 26.10.2012
Behälter eine Gasflasche sollte dieser aufrecht stehend gelagert werden
und gegen Umfallen gesichert sein. Gelagerte Flaschen sollten regelmäßig
auf Leckagen und korrekte Lagerbedingungen geprüft werden. Ein
Ventilschutzring sollte vorhanden sein oder die Ventilschutzkappe
angebracht werden. Die Behälter sollten an einem Ort ohne Brandgefahr
und entfernt von Wärme- und Zündquellen gelagert werden. Von
brennbaren Stoffen fernhalten. Technische Regeln Druckgase (TRG) 280
Ziffer 5 beachten.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Zulässiger Expositionswert
Werttyp
Bemerkung
Deutschland - AGW
TRGS 900
TLV (ACGIH)
2011
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene Anlagenkontrollmechanismen
Produkt muss in einem geschlossenen System gehandhabt werden.
Detektoren mit Alarmauslösung einsetzen, falls toxische Mengen
freigesetzt werden können. Die Konzentrationen ausreichend unter den
Arbeitsplatzkonzentrationswerten halten. Sauerstoff-Detektoren sollten
eingesetzt werden,wenn Freisetzung von erstickenden Gasen möglich ist.
Der Stoff muss gemäß guter Arbeitshygiene und Sicherheitsverfahren
gehandhabt werden. Arbeitsgenehmigungsvorschriften z.B. für
Wartungstätigkeiten berücksichtigen. Systeme unter Druck sollten
regelmäßig auf Undichtigkeiten untersucht werden. Es muss eine
geeignete zentrale oder räumliche Belüftung vorhanden sein.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen- und Gesichtsschutz
Augen, Gesicht und Haut vor Flüssigkeitsspritzern schützen. Augenschutz,
Schutzbrillen oder Gesichtsschutzschilde entprechend der EN 166 sollten
eingesetzt werden zur Vermeidung der Einwirkung von Spritzern
(tiefkalter) flüssiger Gase. Benutzen Sie entsprechend der EN 166
Augenschutzbei der Anwendung von Gasen.
Hautschutz
Handschutz
Hinweise: Beim Umgang mit dem Behälter Arbeitshandschuhe,
Sicherheitsschuhe und wenn erforderlich Gesichtsschutz tragen.
Richtlinie: EN 388 Schutzhandschuhe
Körperschutz
Augen, Gesicht und Haut vor Kontakt mit dem Produkt schützen.
Andere Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit dem Behälter Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe
und wenn erforderlich Gesichtsschutz tragen. EN ISO 20345 Persönliche
Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe.
Atemschutz
Nicht erforderlich
Thermische Gefahren
Keine besonderen Schutzmassnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Neben guter Arbeitshygiene und Sicherheitsverfahren sind keine
speziellen Risikomanagementmaßnahmen erforderlich. Wenden Sie sich
an die örtlichen Bestimmungen für Emissionseinschränkungen. Siehe
Abschnitt 13 für spezielle Methoden zur Abgasbehandlung.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischenund chemischen
Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen: Farbloses Gas
Geruch: Keine Warnung durch Geruch.
Schmelzpunkt: -56,6 °C
Siedepunkt: -78,5 °C
Flammpunkt: Entfällt bei Gasen und Gasgemischen.
Explosionsgrenzen (Vol.% in Luft): Nicht brennbar.
Dampfdruck bei 20 °C: 57,3 bar
Relative Dichte, gasf. (Luft=1): 1,52
Löslichkeit in Wasser: 2000 mg/l
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: 0,83 logPow
Zündtemperatur: Nicht zutreffend.
Explosive Eigenschaften:
Explosiv gem. Umgangsrecht EU: Nicht explosiv
Explosiv gem. Transportrecht: Nicht explosiv
Oxidierende Eigenschaften: Nicht zutreffend.
Molare Masse: 44 g/mol
Sublimationspunkt: -78,5 °C
Kritische Temperatur: 31 °C
Relative Dichte, flüssig (Wasser=1): 1,03
9.2. Sonstige Angaben
Gas/Dämpfe sind schwerer als Luft. Sie können sich in geschlossenen
Räumen ansammeln, insbesondere am Fußboden oder in tiefergelegenen
Bereichen.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Nicht reaktiv unter normalen Bedingungen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine
10.5. Unverträgliche Materialien
Für Materialverträglichkeit siehe neueste Version der ISO-11114.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager - und Gebrauchsbedingungen entstehen keine
gefährlichen Zersetzungsprodukte.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben