Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Kohlendioxid
Erstellungsdatum :
27.01.2005
Version : 5.0
DE / D
SDB Nr. : 8377
Überarbeitet am :
26.10.2012
Seite 4 / 5
8377 / EDV / 26.10.2012
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Allgemeines
Kann in hohen Konzentrationen schnell eine Kreislaufschwäche
verursachen , auch bei normalen Sauerstoff-Konzentrationen. Symtome
sind Kopfschmerzen,Brechreiz und Übelkeit, dies kann zu Bewußtlosigkeit
und sogar Tod führen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Nicht zutreffend.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht zutreffend.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Nicht zutreffend.
12.4. Mobilität im Boden
Der Stoff ist ein Gas, nicht anwendbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht eingestuft als PBT oder vPBT.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Kann in größeren Mengen zum Treibhauseffekt beitragen im Falle eines
Austritts.
Global Warming Potential GWP
1
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an
denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte, ausströmen
lassen. Rückfrage beim Gaselieferanten, wenn eine Beratung nötig ist. An
einem gut gelüfteten Platz in die Atmosphäre ablassen. Das Ablassen
großer Mengen in die Atmosphäre sollte vermieden werden. Wenden Sie
sich für spezielle Empfehlungen an den Zulieferer. Siehe Anleitung der
EIGA (Doc. 30 „Entsorgung von Gasen, herunterladbar unter
http://www.eiga.org) für weitere Anleitungen zu geeigneten
Entsorgungsmethoden.
Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04
fallen
EAK Nr. 16 05 05
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID
14.1. UN-Nummer
1013
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kohlendioxid
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse: 2
Gefahrzettel: 2.2
Gefahrnummer: 20
Tunnelbeschräntungscode: (C/E)
14.4. Verpackungsgruppe (Verpackungsanweisung)
P200
14.5. Umweltgefahren
Keine.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine.
IMDG
14.1. UN-Nummer
1013
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Carbon dioxide
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse: 2.2
Gefahrzettel: 2.2
EmS: F-C, S-V
14.4. Verpackungsgruppe (Verpackungsanweisung)
P200
14.5. Umweltgefahren
Keine.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht zutreffend.
IATA
14.1. UN-Nummer
1013
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Carbon dioxide
14.3. Transportgefahrenklassen
Klasse: 2.2
Gefahrzettel: 2.2
14.4. Verpackungsgruppe (Verpackungsanweisung)
P200
14.5. Umweltgefahren
Keine.