Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Kohlendioxid
Erstellungsdatum :
27.01.2005
Version : 5.0
DE / D
SDB Nr. : 8377
Überarbeitet am :
26.10.2012
Seite 5 / 5
8377 / EDV / 26.10.2012
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine.
Weitere Transport-Informationen
Möglichst nicht in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum nicht von
der Fahrerkabine getrennt ist. Der Fahrer muß die möglichen Gefahren der
Ladung kennen und er muß wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu
tun ist. Gasflaschen vor dem Transport sichern. Es muß sichergestellt sein,
daß das(die) Behälterventil(e) geschlossen und dicht ist(sind). Die
Ventilverschlußmutter oder der Verschlußstopfen (soweit vorhanden)
muß korrekt befestigt sein. Die Ventilschutzeinrichtung (soweit
vorhanden) m korrekt befestigt sein. Ausreichende Lüftung
sicherstellen. Geltende Vorschriften beachten.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und
Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Seveso-Richtlinie 96/82/EG: Nicht erfasst.
Andere Vorschriften
Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Einführung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
(ATEX).
Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen.
Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts-und
Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
Richtlinie 1999/45/EG zur Angleichung der Rechts-und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen.
Richtlinie 97/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über Druckgeräte.
Nur für Produkte, die der Lebensmittel-Richtlinie 95/2/EC und
2008/84/EC entsprechen und die etikettiert sind als zugelassene
Lebensmittel-Zusatzstoffe.
Dieses Sicherheitsdatenblatt ist gemäß Verordnung EC 453/2010 erstellt.
Wassergefährdungsklasse
Nicht wassergefährdend nach VwVwS vom 27.07.2005.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt muss kein CSA (Chemical Safety Assessment)
angegeben werden.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Alle nationalen/örtlichen Vorschriften beachten. Das Risiko des Erstickens
wird oft übersehen und muß bei der Unterweisung der Mitarbeiter
besonders hervorgehoben werden. Bevor das Produkt in irgendeinem
neuen Prozeß oder Versuch benutzt wird, sollte eine sorgfältige Studie
über die Materialverträglichkeit und die Sicherheit durchgeführt werden.
Hinweise
Die Angaben sind keine vertraglichen Zusicherungen von
Produkteigenschaften. Sie stützen sich auf den heutigen Stand der
Kenntnisse.
Weitere Informationen
Referenzen
Verschiedene Quellen von Daten wurden für die Erstellung dieses SDB
(Sicherheitsdatenblatt) verwendet,diese sind aber nicht exclusiv für:
Europäische Agentur für chemische Stoffe: Information über registrierte
Stoffe http://apps.echa.europa.eu/registered/registered-
sub.aspx#search.
Europäische Agentur für chemische Stoffe: Anleitung zur Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern.
Europäischer Industriegase-Verband (EIGA) Dok. 169/11 " Leitfaden für
die Einstufung und Kennzeichnung.
ISO 10156:2010 Gase und Gasmischungen - Bestimmung der Brennbarkeit
und Oxidationsvermögens für die Auswahl von Gasflaschen-Ventilen.
Matheson Gasdaten Buch, 7. Auflage
Standard Referenz Datenbank Nr. 69 des Nationalen Instituts für
Standards und Technologie (NIST)
Die ESIS-(Europäisches Informationssystem über chemische
Substanzen)Plattform des früheren Europäischen chemischen Büros (ECB)
(http://ecb.jrc.ec.europa.eu/esis/).
Die ERI-Cards des Europäischen Rates der Chemischen Industrie- (CEFIC).
Nationalbibliothek der USA über Daten-Netzwerke der medizinischen
Toxikologie - TOXNET (http://toxnet.nlm.nih.gov/index.html).
Internationale Programme über Sicherheit in der Chemie
(http://www.inchem.org/)
Spezifische Information über die Substanz vom Lieferanten.
Linde Sicherheitshinweise
Nr. 3
Sauerstoffmangel
Nr. 7
Sicherer Umgang mit Gasflaschen und Flaschenbündeln
Nr. 11
Transport von Gasbehältern mit Kfz
Nr. 12
Umgang mit Kohlendioxid CO2
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