Operation Manual

NKZ 3 A1
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DE
AT
CH
Entsorgung
Werfen Sie das Gerät
keinesfalls in den normalen
Hausmüll. Dieses Produkt
unterliegt der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung. Beachten Sie die aktuell
geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich im Zweifels-
fall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
Batterien/Akkus entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll
entsorgt werden. Jeder Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus
bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde /
seines Stadtteils oder im Handel abzuge-
ben. Diese Verpflichtung dient dazu, dass
Batterien/Akkus einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden können.
Geben Sie Batterien/Akkus nur im entla-
denen Zustand zurück.
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Garantie und Service
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie
ab Kaufdatum. Das Gerät wurde sorgfältig
produziert und vor Anlieferung gewissenhaft
geprüft. Bitte bewahren Sie den Kassenbon
als Nachweis für den Kauf auf. Bitte setzen
Sie sich im Garantiefall mit Ihrer Servicestelle
telefonisch in Verbindung. Nur so kann eine
kostenlose Einsendung Ihrer Ware gewährleis-
tet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder
Fabrikationsfehler, nicht aber für Transportschä-
den, Verschleißteile oder für Beschädigungen an
zerbrech lichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus.
Das Produkt ist lediglich für den privaten und nicht
für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Be-
handlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen,
die nicht von unserer autorisierten Service-
Niederlassung vorgenommen wurden, erlischt die
Garantie.
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden, spätestens
aber zwei Tage nach Kaufdatum. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.