User manual

00026389.DOC, Version 1.1
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überschreiten, die bei 130 dB(A) liegt. Solche Werte sind typisch für den Betrieb einer Motorkettensäge oder
e
ines Presslufthammers.
Übersicht über verschiedene Schallpegel
20 dB Blätterrascheln 100 dB Presslufthammer
40 dB im Wohnraum bei geschlossenem Fenster 110 dB Rock-/Popkonzert (mit einigem Abstand zur Bühne)
60 dB Unterhaltung 125 dB startender Düsenjet in 100 m Entfernung
70 dB Großraumbüro 130 dB Schmerzgrenze
85 dB mittlerer Straßenverkehr 140 dB Düsentriebwerk in 25 Metern Entfernung
95 dB Schwerlastverkehr
Dabei ist zu beachten, dass eine Verdoppelung der Leistungszufuhr eine Steigerung des Schallpegels um 3
dB bedeutet. Das menschliche Gehör empfindet aber erst eine Steigerung des Schallpegels um 10 dB als
eine Verdoppelung der Lautstärke. Die Schädigung des Gehörs hängt aber vom Schallpegel ab und setzt
schon lange vor dem Erreichen der Schmerzgrenze ein!
Viele täuschen sich selbst mit der Vorstellung, dass Lärm etwas sei, woran man sich "gewöhne". Dass eine
positive Einstellung zu einem bestimmten Geräusch physiologische Reaktionen abschwächen kann, soll
nicht bestritten werden. Eine ganz andere Sache ist jedoch die schleichende Wirkung auf das Innenohr: die
Überreizung und allmähliche Auflösung der Haarzellen des Cortischen Organs.
Der Grund, weshalb Menschen nach einer gewissen Belastungszeit Lärm, an den sie sich scheinbar
"gewöhnt" haben, nicht mehr als störend empfinden, liegt schlicht darin, dass sie einen Hörschaden erlitten
haben. Dieser macht sie unempfindlich für die Frequenzen, die den lautesten Teil des Lärms bilden.
"Anpassung" an Lärm kann also nichts anderes bedeuten als den Versuch, mit der durch Lärm verursachten
Taubheit im täglichen Leben zurechtzukommen. Die Taubheit selbst ist unheilbar; sie kann durch Hilfsmittel
wie z. B. Hörgeräte nur sehr unvollkommen ausgeglichen werden.
Subjektiv wird die Hörverschlechterung so empfunden, als seien die Ohren "in Watte gepackt". Häufig bildet
sie sich zwar recht rasch zurück, jedoch bleibt meist eine Einbuße der Hörempfindlichkeit zurück.
Um eine ausreichende Erholung des Gehörs zu gewährleisten, sollte der Lärmpegel während mindestens 10
Stunden nicht über 70 dB(A) steigen. Wesentlich höhere Schalldruckpegel während dieser Ruhepause
können die Erholung erschweren und die Bildung einer bleibenden Gehörminderung oder eines Gehör-
schadens (Tinitus) begünstigen.
Deshalb: Wer sein Gehör liebt, sich einen Gehörschutz schiebt!
8. REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Decke, Abhängung, Traverse) dürfen keine Verformungen
sichtbar sein.
3) Die elektrischen Anschlussleitungen dürfen keinerlei Beschädigungen, Materialalterung (z.B. poröse
Leitungen) oder Ablagerungen aufweisen. Weitere, auf den jeweiligen Einsatzort und die Nutzung
abgestimmte Vorschriften werden vom sachkundigen Installateur beachtet und Sicherheitsmängel
behoben.
VorWartungsarbeitenunbedingtallpoligvomNetztrennen!
LEBENSGEFAHR!
Das Gerät sollte regelmäßig von Verunreinigungen wie Staub usw. gereinigt werden. Verwenden Sie zur
Reinigung ein fusselfreies, angefeuchtetes Tuch. Auf keinen Fall Alkohol oder irgendwelche Lösungsmittel
zur Reinigung verwenden!