User Manual

SICHERHEIT
Handbuch für Sicherheitsanwendungen Seite -
12 -
• Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung
• Das CE-Zeichen stellt eine Selbstzertifizierung dar. Durch Anbringen des CE-Zeichens
bescheinigt der Hersteller, dass alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
• Das CE-Zeichen muss deutlich, sichtbar, lesbar und abriebfest sein.
4.0 NOT-AUS-Anwendungen
Anhang I der Maschinenrichtlinie bestimmt, dass jede Maschine mit einer oder mehreren
Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein muss, durch die unmittelbar drohende oder
eintretende gefährliche Situationen vermieden werden können. Hiervon ausgenommen
sind:
Maschinen, bei denen durch die Notbefehlseinrichtung die Gefahr nicht gemin-
dert werden kann, da die Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum
normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen
der Gefahr erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;
in der Hand gehaltene bzw. von Hand geführte Maschinen.
Diese Befehlseinrichtung muss
deutlich kenntliche, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben
(EN 418: Notbefehlseinrichtungen müssen rot sein. Sofern ein Hintergrund vor-
handen ist ... muss dieser gelb sein.);
das möglichst schnelle Stillsetzen des gefährlichen Bewegungsvorgangs bewir-
ken, ohne dass sich hierdurch zusätzliche Gefährdungsmomente ergeben;
eventuell bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder eine Auslösung
zulassen.
Wenn die Notbefehlseinrichtung nach Auslösung eines NOT-AUS-Befehls nicht mehr
betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung der Notbefehlseinrichtung bis zu
ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglich sein, die Einrichtung zu
betätigen, ohne dass diese einen NOT-AUS-Befehl auslöst; die Einrichtung darf nur
durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe darf
die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen
ermöglicht werden.
Verkettete Anlagen
Bei Maschinen oder Maschinenteilen, die für ein Zusammenwirken konzipiert sind, muss
der Hersteller die Maschine so konzipieren und bauen, dass die Befehlseinrichtungen
zum Stillsetzen, einschließlich der Notbefehlseinrichtung, nicht nur die Maschine stillset-
zen können, sondern auch alle vor- und/oder nachgeschalteten Einrichtungen, falls de-
ren weiterer Betrieb eine Gefahr darstellen kann.
4.1 Relevante Normen für die NOT-AUS-Funktion: EN 418, EN 60204, EN 1037
Für NOT-AUS-Einrichtungen sind im Wesentlichen die Normen EN 418, EN 60204 und
EN 1037 maßgeblich.
EN 418 enthält funktionelle Aspekte und Gestaltungsleitsätze, EN 60204 befasst sich mit
der Sicherheit von Maschinen, speziell der elektrischen Ausrüstung von Maschinen, und
EN 1037 mit der Vermeidung des unerwarteten Anlaufens von Maschinen.