User Manual

SICHERHEIT
Handbuch für Sicherheitsanwendungen Seite -
29 -
6.2 Anforderungen an Zweihandschaltungen
Der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und der Norm EN 574 entsprechende Zweihandsteue-
rungen, die kein integraler Bestandteil der Maschine sind, müssen eindeutig und dauer-
haft mit den folgenden Angaben beschriftet sein:
- Name des Herstellers und/oder des verantwortlichen Lieferanten
- Modell- oder Typenbezeichnung des Herstellers
- Seriennummer des Herstellers und Herstellungsjahr
- Typ (entsprechend EN 574, Abschnitt 4, Tabelle 1)
- Ansprechzeit
Besteht die Zweihandsteuerung aus mehreren separaten Modulen, muss mindestens
eines dieser Module entsprechend gekennzeichnet sein. Alle Module müssen so ge-
kennzeichnet sein, dass sie als Komponenten derselben Zweihandsteuerung erkennbar
sind.
Bei der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und der Norm EN 574 entsprechenden Zweihand-
steuerungen, die integraler Bestandteil der Maschine sind, muss an der Maschine der
Typ der Zweihandsteuerung (entsprechend EN 574, Abschnitt 4, Tabelle 1) angegeben
sein. Weitere Anweisungen und technische Daten der Zweihandsteuerung müssen in
das Maschinenhandbuch und das Bedienerhandbuch aufgenommen werden.
Komponenten einer Zweihandsteuerung müssen, falls erforderlich, für Wartungs- und
Reparaturzwecke identifizierbar sein.
6.3 Schaltpläne
6.3.1 Standard-Zweihandsteuerung
G9SA-TH301
- Typ IIIc (Kategorie 4)
- Zweikanaleingang
- Automatische Rückstellung
- Vertauschungserkennung
S1: Zweihandstelleinheit
S2: Zweihandstelleinheit
KM1/KM2: Netzschütz
Rückführkreis
Steuer-
schaltkreis