Operation Manual

Dachgepäckträger, Anhängerbetrieb 115
Dachgepäckträger,
Anhängerbetrieb
Dachgepäckträger 3
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermei-
dung von Dachbeschädigungen emp-
fehlen wir, das Opel Dachgepäckträger-
System verwenden. Ihr Opel Nutzfahrzeug
Partner berät Sie gern.
Fahrhinweise - siehe Seite 85.
Zugvorrichtung 3
Wir empfehlen, die Zugvorrichtung von
einem Opel Nutzfahrzeug Partner ein-
bauen lassen. Er gibt Auskunft über evtl.
mögliche Anhängelasterhöhungen. Ihr
Opel Nutzfahrzeug Partner kennt
außerdem die technischen Details zum
Einbau der Zugvorrichtung und zu evtl.
notwendigen Änderungen am Fahrzeug,
die die Kühlung oder andere Systeme
betreffen.
Einbaumaße der Anhängerzugvorrichtung,
siehe Seite 168.
Anhängelast
1)
Die zulässigen Anhängelasten sind fahr-
zeug- und motorabhängige Höchstwerte,
die nicht überschritten werden dürfen. Die
tatsächliche Anhängelast ist die Differenz
zwischen dem tatsächlichen Gesamtge-
wicht des Anhängers und der tatsächlichen
Stützlast in angekoppeltem Zustand.
Zur Überprüfung der Anhängelast dürfen
daher nur die Anhängerräder - und nicht
das Bugrad - auf der Waage stehen.
Die zulässigen Anhängelasten Ihres Fahr-
zeuges entnehmen Sie bitte den Fahrzeug-
papieren
2)
. Sofern nicht anders angegeben,
gelten sie für Steigungen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast sollte nur von
Fahrern ausgenutzt werden, die über aus-
reichende Erfahrung im Ziehen großer
Anhänger verfügen.
In größeren Höhen sinken Motorleistung
und Steigfähigkeit, so dass die zulässigen
Anhängelasten im Gebirge eventuell nicht
vollständig genutzt werden können.
Dachgepäckträger 3 ......................... 115
Zugvorrichtung 3............................... 115
Anhängelast........................................ 115
Stützlast............................................... 116
Hinterachslast bei Anhängerbetrieb. 116
Reifenluftdruck.................................... 116
Fahrverhalten, Fahrhinweise zum
Anhängerbetrieb.............................. 116
Anfahren an Steigungen.................... 117
9 Warnung
Nichtbeachtung dieser Anweisungen
kann zu Verletzungen führen und sogar
lebensgefährlich sein. Fahrzeuginsassen
sind entsprechend zu informieren.
1)
Länderspezifische Verordnungen beachten.
2)
Zulässiges Gespanngewicht - siehe Seite 154.
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