Safety Data Sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 16.02.2017 Seite 3 von 7
OREGON 2T OIL, O11-1140, O10-6366, O10-6367, O10-6365
Artikel-Nr.: 4830BB
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C9-C15 Aliphaten
- 600
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Gestellbrille mit Seitenschutz.
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Empfohlene Handschuhfabrikate: DIN EN 374. Geeignetes Material:
NBR (Nitrilkautschuk). Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min (Dicke des Handschuhmaterials:
0.4 mm). Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Es wird
empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen
mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu
schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden.
Handschutz
Schutzkleidung.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich . Bei
Bildung von Spritzern oder feinem Nebel muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Geeignetes Atemschutzgerät: Filtrierende Halbmaske (DIN EN 149), z.B.
FFA P / FFP3.
Atemschutz
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
rot
flüssig
Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristisch
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert:
nicht anwendbar
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt:
nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich:
Pourpoint: <= -21 °C
DIN ISO 3016
> 80 °C
EN ISO 2592
Flammpunkt:
0,6 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:
7 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Es liegen keine Informationen vor.
Dampfdruck:
(bei 20 °C)
ca. 0,5 hPa
Revisions-Nr.: 3,1 - Ersetzt die Version: 2 D - DE Druckdatum: 03.07.2017