Safety Data Sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 16.02.2017 Seite 5 von 7
OREGON 2T OIL, O11-1140, O10-6366, O10-6367, O10-6365
Artikel-Nr.: 4830BB
Sonstige Beobachtungen
Bei Beachtung der allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes und der Industriehygiene besteht keine
Gefährdung der Gesundheit des Personals beim Umgang mit diesem Produkt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
Akute Fischtoxizität 96 h OECD 203
LC50 >1000 mg/l Oncorhynchus mykiss
(Regenbogenforelle)
Akute Algentoxizität 72 h OECD 201
ErC50 >1000 mg/l Pseudokirchneriella
subcapitata
Akute Crustaceatoxizität 48 h OECD 202
EC50 >1000 mg/l Daphnia magna (Großer
Wasserfloh)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise
beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über
gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen.
Abfallschlüssel Produkt
130205
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12); Abfälle von
Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf
Mineralölbasis
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen .
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Revisions-Nr.: 3,1 - Ersetzt die Version: 2 D - DE Druckdatum: 03.07.2017