Safety Data Sheet Article 16107426

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 06.07.2017 Seite 5 von 6
OREGON Bio Chain Oil
Artikel-Nr.: 2182BB
Abfallschlüssel Produkt
130207
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12); Abfälle von
Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und
Schmieröle
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen .
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
NO
Marine pollutant:
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
nein
UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine Daten verfügbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
0 %
Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU
(VOC):
Nationale Vorschriften
1 - schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en):
Revisions-Nr.: 1,6 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 21.07.2017