Operating Instructions
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Endverbraucher-Lizenzvereinbarung
Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung öffnen.
Ihnen (dem “Lizenznehmer”) wird eine 
Lizenz für die im diesem Endanwender-
Lizenzvertrag angegebene Software (der 
“Vertrag”) unter der Bedingung gewährt, 
dass Sie den Festlegungen und 
Bedingungen dieses Vertrages zustimmen.
Artikel 1 Lizenz
Hiermit wird dem Lizenznehmer das Recht zum 
Gebrauch der Software erteilt, einschlieslich 
aller auf der CD-ROM aufgezeichneten oder 
beschriebenen Informationen, Handbuchern 
und sonstigen dem Lizenznehmer 
ubergebenen Datentragern (unter dem 
Sammelbegriff “Software” zusammengefasst), 
doch werden keinerlei Rechte an Patenten, 
Copyrights, Warenzeichen und 
Fabrikgeheimnissen bezuglich der Software an 
den Lizenznehmer ubertragen.
Artikel 2 Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf die Software nur in 
dem Umfang, in dem dies ausdrücklich in 
dieser Vereinbarung gestattet wird, nutzen, 
kopieren, modifizieren, sie an Dritte 
übergeben, vermieten, leasen oder 
verleihen, ob gratis oder gegen Entgelt, und 
er darf Dritten nicht gestatten, die Software 
zu nutzen, zu kopieren oder zu modifizieren.
Artikel 3 Einschrankungen zum Kopieren 
dieser Software
Der Lizenznehmer darf ausschlieslich fur 
Sicherungszwecke eine einzige Kopie, 
vollstandig oder teilweise, der Software 
erstellen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software 
ausschließlich auf einem einzigen Computer 
verwenden. Außerdem darf der 
Lizenznehmer die Software nicht zum 
Zweck gewerblicher Software-Hosting-
Dienste verwenden.
Artikel 5 Reverse-Engineering, 
Dekompilieren oder Disassemblieren
Der Lizenznehmer darf keinerlei Reverse 
Engineering, Dekompilieren oder 
Disassemblieren an der Software ausfuhren, 
auser soweit dies im Land, in dem der 
Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, 
gesetzlich gestattet ist. Panasonic und 
deren Vertriebsorganisationen und 
Fachhandler ubernehmen keinerlei Haftung 
fur Defekte der Software oder Schaden 
seitens des Lizenznehmers, die auf ein 
Reverse Engineering, Dekompilieren oder 
Disassemblieren an der Software 
zuruckzufuhren sind.
Artikel 6 Haftungsausschluss
Die Software wird so geliefert, wie sie ist, 
ohne jegliche ausdruckliche oder implizite 
Gewahr, einschlieslich, aber nicht beschrankt 
auf, Garantien der Nichtverletzung von 
Rechten Dritter, der Gangbarkeit und/oder 
Eignung zu einem bestimmten Zweck. 
Auserdem ubernimmt Panasonic keinerlei 
Haftung dafur, dass der Betrieb der Software 
ohne Unterbrechung und Fehler erfolgt. 
Panasonic und deren Vertriebsorganisationen 
und Fachhandler ubernehmen keinerlei 
Haftung fur Schaden, die dem Lizenznehmer 
durch den Gebrauch der Software oder im 
Zusammenhang mit der Software erwachsen.
Artikel 7 Ausfuhrkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die 
Software in jedweder Form weder zu 
exportieren noch erneut in ein anderes Land 
auszufuhren, ohne die ggf. im Land, in dem 
der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, 
gesetzlich vorgeschriebenen 
Exportgenehmigungen einzuholen.
Artikel 8 Auserkrafttreten der Lizenz
Die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser 
Vereinbarung erteilten Rechte erloschen 
automatisch, falls der Lizenznehmer 
irgendwelche Bestimmungen und Bedingungen 
dieser Vereinbarung verletzt. In einem solchen 
Fall ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, die 
Software und die gesamte dazugehorige 
Dokumentation sowie alle ggf. davon erstellten 
Kopien auf eigene Kosten zu zerstoren.










