Safety Guide

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- die Drohne mit Vorrichtungen für die Flughöhenbegrenzung,
elektronischen und digitalen Meldevorrichtungen oder
Lichtsignal- und akustischen Signalvorrichtungen
auszustatten.
- mich online zu schulen
- meine Drohne bei den zuständigen Behörden anzumelden.
9 . ICH ÜBERPRÜFE MEINEN
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE AUSÜBUNG
DIESER AKTIVITÄT
Sie können für Schäden an Personen, Immobilien oder
anderen Flugobjekten haftbar gemacht werden. Schließen
Sie eine spezielle Versicherung ab oder prüfen Sie die
Bedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung.
10 . IM ZWEIFELSFALL INFORMIERE ICH MICH
Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an die lokalen
Luftfahrtbehörden
Der Einsatz eines unbemannten Luftfahrzeugs unter
Einsatzbedingungen, die nicht den Vorschriften zur
Gewährleistung der Sicherheit von Eigentum und
Personen entsprechen, ist strafbar.
AB 1. JULI 2020
Gemäß des Inkrafttretens der neuen europäischen
Verordnung unterliegen Sie vor dem Fliegen Ihrer
Drohne im einheitlichen europäischen Luftraum einer
Registrierungspflicht. Als Mindeststandard müssen Sie zudem
einen Online-Lehrgang absolvieren, der zum erfolgreichen
Abschluss einer Online-Theorieprüfung führt. Für weitere
Informationen zu diesem Thema fordern wir Sie auf, den
Abschnitt über Drohnen (UAV -unbemannte Luftfahrzeuge)
auf der Website zu konsultieren:
https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/civil-drones-rpas
VERWEIS AUF DIE RECHTSVORSCHRIFT:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER
KOMMISSION vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und
Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.