Certifications 2

Stoffname CAS-Nr. EG-Nr. REACH-Nr.
Konzentration
(%)
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
2-PHENOXYETHANOL 122-99-6 204-589-7 01-2119488943-21 <1.0 GHS07
H302 Acute Tox. 4
H319 Eye Irrit. 2
ETHYLHEXYLGLYCERIN 70445-33-9 408-080-2 01-0000015745-65 <1.0 GHS05
H318 Eye Dam. 1
H412 Aquatic Chronic 3
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise : Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Verunglückten aus der Gefahrenzone
entfernen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Nach Einatmen : Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt : Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken : Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Nichts zu essen oder zu trinken geben. Unbedingt Arzt hinzuziehen!
Selbstschutz des Ersthelfers : Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Hautkontakt lokal : Der Stoff ist prickelnd: Rötung.
systemisch : Keine nennenswerte Aufnahme wahrscheinlich.
Nach Verschlucken lokal : Der Stoff ist prickelnd: Halsschmerzen.
systemisch : Aufnahme möglich durch verschlucken.
Nach Einatmen lokal : Der Stoff ist bei Nebelung prickelnd: Halsschmerzen.
systemisch : Keine nennenswerte Aufnahme wahrscheinlich.
Nach Augenkontakt lokal : Der Stoff ist prickelnd: Rötung.
Sonstige Angaben : Produkt wirkt auf: Blut.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel : Es liegen keine Informationen vor.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Im Brandfall können entstehen : Kohlenmonoxid
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Schutzkleidung. (EN 469)
5.4. Zusätzliche Angaben
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung : Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.
Notfallpläne : nicht anwendbar.
6.1.2. Einsatzkräfte
Druckdatum : 2021-07-09 SDB 26655 - Seite 2 / 9