User manual

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2. Sicherheitsbestimmungen / Errichtungshinweise
Beachten Sie bei allen Arbeiten am Gerät die na-
tionalen Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften.
Werden die Sicherheitsvorschriften nicht beach-
tet, können Tod, schwere Körperverletzung
oder hoher Sachschaden die Folge sein!
Inbetriebnahme, Montage, Änderung und Nach-
rüstung darf nur von einer Elektrofachkraft
ausgeführt werden!
Schalten Sie das Gerät vor Beginn der Arbeiten
spannungsfrei!
Verwenden Sie bei Geräten mit 230 V AC-
Ansteuerung unbedingt dieselbe Phase für
Bemessungssteuerspeisespannung und Steuer-
eingänge!
Bei Not-Halt-Anwendungen muss ein automati-
scher Wiederanlauf einer Maschine durch eine
übergeordnete Steuerung verhindert werden!
Während des Betriebes stehen Teile der elektri-
schen Schaltgeräte unter gefährlicher Spannung!
Schutzabdeckungen dürfen während des Betrie-
bes von elektrischen Schaltgeräten nicht entfernt
werden!
Bewahren Sie die Gebrauchsanweisung auf!
Das Gerät ist ein zugehöriges Betriebsmittel und
darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen in-
stalliert werden. Halten Sie die für das Errichten
und Betreiben von zugehörigen Betriebsmitteln
geltenden Sicherheitsvorschriften ein.
Es sind die Sicherheitsvorschriften, die sich aus
dem Einsatz im Zusammenhang mit Motoren im
Ex-Bereich ergeben, zu berücksichtigen (ATEX-
Richtlinie 94/9/EG).
Wird die Betriebsart "automatischer RESET" ver-
wendet, wird der Antrieb nach Ablauf der
Abkühlzeit - sofern noch ein Ansteuersignal an-
liegt - wieder eingeschaltet. Die Abkühlzeit
beträgt 20 Minuten. Bei Anwendungen im Bereich
des Ex-Schutzes ist ein automatischer
Wiederanlauf nicht zulässig.
Das Gerät darf nicht mechanischen oder thermi-
schen Beanspruchungen ausgesetzt werden, die
die in der Betriebsanleitung beschriebenen Gren-
zen überschreiten. Zum Schutz gegen
mechanische oder elektrische Beschädigung ist
gegebenenfalls der Einbau in ein entsprechendes
Gehäuse mit einer geeigneten Schutzart nach
IEC 60529/EN 60529 vorzunehmen.
Bei Anwesenheit von Stäuben muss das Gerät in
ein geeignetes Gehäuse (mindestens IP64) nach
EN 50281 eingebaut werden.
Der Einbau hat gemäß den in der Betriebsanlei-
tung beschriebenen Anweisungen zu erfolgen.
Ein Zugriff auf die Stromkreise im Inneren des Ge-
rätes ist während des Betriebes nicht zugelassen.
Das Betriebsmittel kann nicht vom Anwender re-
pariert werden und muss durch ein gleichwertiges
Gerät ersetzt werden. Reparaturen sind nur durch
den Hersteller durchführbar.
Die Sicherheitstechnischen Daten und Merkmale
laut der gültigen EG-Baumusterprüfbescheini-
gung sind hier im Anschluss an die Technischen
Daten aufgeführt.
Das Gerät führt beim Einschalten des Antriebs,
bzw. im abgeschalteten Zustand eine Diagnose
der Funktionen durch. Zusätzlich kann eine Elek-
trofachkraft, bzw. eine Fachkraft, die mit den ent-
sprechenden Normen vertraut ist, eine Prüfung
der Sicherheitsfunktion "Motorschutz" durchfüh-
ren. Für diesen Test muss der Antrieb im Links-
bzw. Rechtslauf betrieben werden und dabei der
Stromfluss in einem Leiter unterbrochen werden
(z.B. durch Entfernen einer Sicherung in der Pha-
se L1 bzw. L3). Das Halbleiter-Wende-Schütz
schaltet dann den Antrieb innerhalb eines Zeit-
raums von 1,5...2 s ab. Die LEDs für Links- bzw.
Rechtslauf verlöschen und die Err-LED und der
Rückmeldeausgang werden gesetzt.
Wenn die Anschlussleitung für den Fernreset bei
den 230 V AC-Geräten (ELR W3-230AC/...) län-
ger als 3 m ist, so ist diese geschirmt auszulegen.
Bei sicherheitsgerichteten Anwendungen muss
das Gerät durch einen Zugriffsschutz gesichert
werden.
Bei sicherheitsgerichteten Anwendungen der 9 A-
Geräte (ELR W3-.../500AC-9I) darf keine kleinere
Last als 1,2 A angeschlossen werden.
Verwendungsbereich:
Bei Stromkreisen in den staubexplosionsgefähr-
deten Bereichen der Zonen 21 bzw. 22 muss
sichergestellt sein, dass die an diesen Stromkreis
angeschlossenen Betriebsmittel der Kategorie
2D bzw. 3D entsprechen bzw. bescheinigt sind.
Dies ist ein Produkt für Umgebung A. In Haus-
haltsumgebung kann dieses Gerät unerwünschte
Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann
der Anwender verpflichtet sein, angemessene
Maßnahmen durchzuführen.