Datasheet
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609PHOENIX CONTACT
Bemessung der Luft- und Kriechstrecken 
nach DIN EN 60664-1/ VDE 0110-1.
Dieser Teil der Norm, basierend auf 
IEC 60664, enthält die Festlegungen für die 
Isolationskoordination für Betriebsmittel in 
Niederspannungsanlagen. Er gilt für Be-
triebsmittel zum Einsatz bis zu einer Höhe 
von 2000 m über NN. In erster Linie richtet 
sich diese Sicherheitsgrundnorm an Techni-
sche Komitees und kann in Eigenverantwor-
tung angewendet werden, wenn für ein Be-
triebsmittel keine anwendbaren 
Produktbestimmungen vorliegen. Die in die-
sem Katalog zitierten internationalen bzw. 
europäischen Produktnormen enthalten die 
Festlegungen zur Isolationskoordination in 
Übereinstimmung mit 
DIN EN 60664/VDE 0110-1.
Isolationskoordination
Isolationskoordination umfasst die Aus-
wahl der elektrischen lsolationseigenschaf-
ten für Betriebsmittel hinsichtlich der 
vorgesehenen Anwendungen und Umge-
bungsbedingungen. Hierzu sind jeweils sepa-
rate Anforderungen für Luft- und Kriech-
strecken sowie die feste Isolation 
anzuwenden. Für die Bemessung der Luft-
strecken sind die zu erwartenden Über-
spannungen und Kennwerte der Überspan-
nungsschutzorgane sowie die 
Verschmutzung am Bestimmungsort zu be-
rücksichtigen. Luftstrecken werden danach 
bezüglich der äußeren oder inneren zu er-
wartenden Überspannungen bemessen. Die 
unterschiedlichen Überspannungen bestim-
men, eingruppiert in Kategorien – Zahlen-
wert, der eine Stehstoßspannung festlegt, 
direkt die erforderliche Luftstrecke. Diese 
Überspannungskategorien (I bis IV), die im 
Wesentlichen auf einer statistischen Be-
trachtung beruhen, werden für Betriebsmit-
tel verwendet, die direkt von Niederspan-
nungsnetzen gespeist werden. Die 
Definition der einzelnen Kategorien sind als 
Auszug der DIN EN 60664/VDE 0110-1 in 
die nachfolgende Aufstellung übernommen. 
Je nach Homogenitätsgrad des Feldes zwi-
schen den Elektroden (Fall A – inhomoge-
nes Feld, Fall B – homogenes FeId) können 
die Luftstrecken aus Tabelle 2 (Mindest-
Iuftstrecken) bestimmt werden. 
Luftstrecken nach Fall A sind unter alIen 
Bedingungen in der Lage, den zugeordneten 
Stoßspannungen standzuhalten, d. h. Be-
triebsmittel, die nach Fall A bemessen sind, 
können ohne weitere Prüfung angewendet 
werden. Den Werten der Luftstrecken nach 
Fall B sind Idealbedingungen zugrunde ge-
legt. Luftstreckenwerte, die zwischen Fall A 
und Fall B liegen, erfordern den Nachweis 
durch eine Stoßspannungsprüfung. 
In die Kriechstreckenbemessung fließen 
die anliegenden Spannungen, die Eigenschaf-
ten der Isolierstoffe, die zu erwartende Ver-
schmutzung sowie die Schutzmaßnahmen 
gegen Verschmutzung mit ein.
Der Einfluss durch Verschmutzung wird 
bei der Festlegung von Luft- und Kriechstre-
cken durch drei Schärfegrade (Verschmut-
zungsgrad 1 bis 3) berücksichtigt. 
Grundlage der Kriechstrecken ist die aus 
der Arbeitsspannung bzw. Netz-Nennspan-
nung abgeleitete Bemessungsspannung. Die 
Mindestkriechstrecken sind in Tabelle 4 den 
Bemessungsspannungen je nach Verschmut-
zungsgrad zugeordnet. 
Enthalten die Produktbeschreibungen kei-
ne zusätzlichen Angaben, sind die in diesem 
Katalog aufgeführten Produkte nach dieser 
Bestimmung (DIN EN 60664-1/VDE 0110-
1) für Überspannungskategorie Ill und Ver-
schmutzungsgrad 3 bemessen.
Überspannungskategorie I bis IV
– Betriebsmittel der Überspannungs-
kategorie IV sind Betriebsmittel für 
den Einsatz am Anschlusspunkt der 
Installation.
Anmerkung: Beispiele für solche Be-
triebsmittel sind Elektrizitätszähler und 
primäre Überstromschutzgeräte.
– Betriebsmittel der Überspannungs-
kategorie III sind Betriebsmittel in fes-
ten Installationen und für solche Fälle, in 
denen besondere Anforderungen an die 
Zuverlässigkeit und die Verfügbarkeit der 
Betriebsmittel gestellt werden.
Anmerkung: Beispiele für solche Be-
triebsmittel sind Schalter in festen Instal-
lationen und Betriebsmittel für 
industriellen Einsatz mit dauerndem An-
schluss an die feste Installation.
– Betriebsmittel der Überspannungska-
tegorie II sind Energie verbrauchende 
Betriebsmittel, die von der festen Instal-
lation gespeist werden.
Anmerkung: Beispiele für solche Be-
triebsmittel sind Haushaltsgeräte, trag-
bare Werkzeuge und andere Hausgeräte 
sowie ähnliche Geräte.
– Betriebsmittel der Überspannungska-
tegorie I sind Betriebsmittel zum An-
schluss an Stromkreise, in denen 
Maßnahmen zur Begrenzung der transi-
enten Überspannungen auf einen geeig-
neten niedrigen Wert getroffen worden 
sind.
Verschmutzungsgrade 1 bis 4
Um Luft- und Kriechstrecken zu bestim-
men, werden die nachstehenden vier Ver-
schmutzungsgrade für die Mikroumgebung 
festgelegt:
– Verschmutzungsgrad 1
Es tritt keine oder nur eine trockene, 
nicht leitfähige Verschmutzung auf. Die Ver-
schmutzung hat keinen Einfluss.
– Verschmutzungsgrad 2
Es tritt nur eine nicht leitfähige Ver-
schmutzung auf. Gelegentlich muss jedoch 
mit vorübergehender Leitfähigkeit durch 
Betauung gerechnet werden.
– Verschmutzungsgrad 3
Es tritt leitfähige Verschmutzung auf 
oder trockene, nicht leitfähige Verschmut-
zung, die leitfähig wird, da Betauung zu er-
warten ist.
– Verschmutzungsgrad 4
Es tritt eine dauernde Leitfähigkeit auf, 
hervorgerufen durch leitfähigen Staub, Re-
gen oder Nässe.
Isolierstoff
DIN EN 60664/VDE0110-1 teilt Isolier-
stoffe entsprechend ihren CTI-Werten, die 
nach IEC 60112 unter Verwendung von Lö-
sung A erhalten wurden, in vier Gruppen 
ein. Diese sind:
Isolierstoffgruppe I: 600  CTI;
Isolierstoffgruppe II: 400  CTI  600;
Isolierstoffgruppe IIIa: 175  CTI  400;
Isolierstoffgruppe IIIb: 100  CTI  175. 
Die Vergleichszahlen der Kriechwegbil-
dung müssen entsprechend DIN IEC 60112 
an geeigneten Probekörpern mit Prüflösung 
A bestimmt worden sein.
Die Prüfzahl der Kriechwegbildung (PTI) 
wird zum Nachweis der Kriechstromeigen-
schaften von Isolierstoffen verwendet.
Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in 
Niederspannungsanlagen
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