Information

Von
der Industrie-
und
Handelskammer für München
und
Oberbayern
öffentlich
bestellter
und
vereidigter Sachverständiger für Herzschrittma-
cher
einschließlich energetisch betriebene Implantate.
3.
Sensitivität
der
Erkennungselektronik
Michael
S.
Lampadius
Dr.
Universität
Bologna
Dipl.-lng.
TU
München
Die minimale Empfindlichkeit von Herzschrittmachern für Herzeigen-
aktionen ist standardmäßig mit einem Wert von
2,0 mV vorgegeben.
4.
Störsignale
der
POLAR-Herzfrequenz-Messgeräte
a.
Polar
Transmitters
T31,
T31
C,
Wearlink
31
C,
T61
Sendefrequenz:
elektromagnetisches Feld:
Sendesequenz
T31:
Sendesequenz
T31
C,
Wearlink
31, T61:
5kHz
5
IJT
(direkt am Sender)
5 - 7 ms Burst synchron zur Herzaktion
3 x 5 ms Burst synchron zur Herzaktion
b.
Polar
Transmitter
Wearlink
W.I.N.D
Sendefrequenz:
Sendeleistung:
Sendeleistung:
6.
Beurteilung
2,4 GHz
-5 dBm (relativ)
0,32 mW (absolut)
Für die
zu
beurteilenden POLAR-Herzfrequenz-Messgeräte kommen
als Störmodi nur eine Umschaltung des Herzschrittmachers auf
Stör-
modus oder eine Inhibition bzw. Triggerung der Impulsabgabe
in
Frage.
Die durch den Sender der Polar Messgeräte zu erwartende induzier-
te Spannung lässt sich für Elektroden mit einer effektiven Schleifen-
fläche von 225 cm
2
und einer Feldstärke von 5
IJT
zu 10 mV berech-
nen.
Die Störschwellenspannung für modulierte Frequenzen wird in der
harmonisierten Europäischen Norm
DIN
EN
45502-2-1 vom August
2004
für5kHz
mit 30 mV
88
angegeben.
Messungen an real existierenden Schrittmachern zeigen, dass die
tatsächlichen Störgrenzlinie weit oberhalb der normativ verbindli-
chen Spannungsschranke liegt. Als Vorsorgeanhaltswert kann eine
Störfestigkeit von
100 mV angenommen werden.
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