Safety data sheet Article 12513416

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 04.04.2013 überarbeitet am: 26.03.2013Versionsnummer 10
Handelsname: presto Härter
(Fortsetzung von Seite 2)
36.0.11
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
-
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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7 Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
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Lagerklasse:
5.2
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
94-36-0 Dibenzoylperoxid
AGW 5 E mg/m³
1(I);DFG
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 10 E mg/m³
Langzeitwert: 5 E mg/m³
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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Atemschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Ansonsten Filterklasse A / P2 oder umluftunabhängig
(Fortsetzung auf Seite 4)
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