Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
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Datum 14.3.2017
Früheres Datum 12.12.2016
12.2.2
Chemischer Abbau
Nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
12.4
Mobilität im Boden
nicht bestimmt
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht bestimmt
12.6
Andere schädliche Wirkungen
nicht bestimmt
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner bearbeiten. Unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Bestimmungen beseitigen.
13.2
Abfälle von Restmengen / ungebrauchten Produkten
nicht bestimmt
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1
UN-Nummer
1950
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Aerosols
14.3
Transportgefahrenklassen
2.1
14.4
Verpackungsgruppe
-
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
nicht bestimmt
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
nicht bestimmt
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
2B - Aerosole
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
nicht bestimmt
16. SONSTIGE ANGABEN
16.1
Hinzugefügt, gestrichen oder abgeändert
VERORDNUNG (EG) Nr. 453/2010
16.2
Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme
nicht bestimmt
16.3
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
nicht bestimmt
16.4
Einstufungsverfahren
nicht bestimmt