Safety Data Sheet Article 13911093

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 10.02.2015 überarbeitet am: 10.02.2015
40.0
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
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1.1 Produktidentifikator
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Handelsname:
PROBAU Baugips
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Verwendung des Stoffes/des Gemisches:
Gips
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SDB-Nr.:
27054L
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EG-Nummer:
231-900-3
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1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
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Hersteller/Lieferant:
quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG
Mühleneschweg 6
D-49090 Osnabrück
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Auskunftgebender Bereich:
Abteilung: Technische Beratung
Telefon: +49 (0)541 601-601
EMail: info@quick-mix.de
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1.4 Notrufnummer:
Giftinformationszentrum Nord (GIZ Nord) Universität Göttingen,
Tel.: (0551) 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
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Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entfällt
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Gefahrenpiktogramme
entfällt
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Signalwort
entfällt
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Gefahrenhinweise
entfällt
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe
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EG-Nummer:
231-900-3
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Beschreibung:
Calciumsulfat verschiedener Hydratstufen
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
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nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Im allgemeinen ist das Produkt nicht Hautreizend.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Produkt ist weder im Lieferzustand noch im verarbeitungsfertig angemischten Zustand brennbar. Löschmittel und
Brandbekämpfungsmaßnahmen sind auf Umgebungsbrand abzustimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Weitere Angaben
keine
(Fortsetzung auf Seite 2)

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