Technical data sheet

WDVS - Zulassungsänderung Brandschutz 2016
Ab 01. Januar 2016 gelten die vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) angekündigten
Ergänzungen der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für die als schwerentflammbar
eingestuften Wärmedämm-Verbundsysteme mit EPS- Dämmstoffen.
Im Rahmen einer durch die Bauministerkonferenz beauftragten Versuchsreihe wurden konstruktive
Maßnahmen erarbeitet, die Fassaden, die als schwerentflammbares WDVS mit EPS-Dämmstoff
ausgebildet sind, widerstandsfähiger gegen eine außerhalb des Gebäudes und in unmittelbarer Nähe
zur Fassade wirkende Brandbeanspruchung machen sollen (z.B. Müllcontainerbrand).
Für schwerentflammbare EPS-WDVS mit Putzschicht sind ab dem 01 Januar
2016 grundsätzlich folgende Brandriegel anzuordnen:
Ein erster Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS bzw. maximal 90 cm oberhalb der
Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B.
Parkdächer) angebracht, d. h. oberhalb des Spritzwasserbereichs.
Ein zweiter Brandriegel ist in Höhe der Decke des 1. Geschosses über Geländeoberkante
oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen vorzusehen. Dieser darf zu dem darunter
angeordneten Sockelriegel einen Achsabstand von nicht mehr als 3 m aufweisen. Kann das
nicht eingehalten werden, müssen weitere Riegel auf dem EG angebracht werden.
Ein dritter Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder
angrenzender horizontaler Gebäudeteile, jedoch zu dem darunter angeordneten EG-
Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 8 m. Bei größeren Abständen sind
auch hier zusätzliche Brandriegel einzubauen.
Weitere Brandriegel sind gegebenenfalls vorzusehen an Übergängen der Außenwand zu
horizontalen Flächen (z. B. Durchgängen, -fahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen
Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.
Weiterhin ist ein Brandriegel ("Abschlussriegel") maximal 1,0 m unterhalb von angrenzenden
brennbaren Bauprodukten (z. B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in
der Dämmebene des WDVS anzuordnen.
Oberhalb der ersten drei Stockwerke werden die bekannten Maßnahmen gegen Raumbrände
(Sturzschutz über jeder Öffnung bzw. umlaufende Brandriegel) umgesetzt.
Die unteren drei Brandriegel rfen nur aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellen (WLZ
041) bestehen und mindestens 200 mm hoch sein. Sie sind mit mineralischem Klebemörtel
vollflächig zu kleben und immer zusätzlich zu dübeln. Die Dübel müssen für WDVS
zugelassen sein, der Durchmesser des Dübeltellers muss mind. 60 mm betragen und ein
Spreizelement aus Stahl aufweisen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
für WDVS.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Fachberatung der Fa. Rethmisch unter 07223 983632
(Hr. Gasch) gerne zur Verfügung.

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