Safety data sheet Article 20542500

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 21.08.2013 überarbeitet am: 20.08.2013
Handelsname:
PROBAU Steinchenteppich Marmorkiesel (versch. Farben)
(Fortsetzung von Seite 1)
37.0.1
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Staub nicht einatmen.
·
Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
·
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Staubbildung vermeiden
·
Verweis auf andere Abschnitte
keine
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Handhabung und Lagerung
·
Handhabung:
·
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
·
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
·
Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
·
Zusammenlagerungshinweise:
keine
·
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Trocken lagern.
·
Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 13 · Nicht brandgefährlicher fester Stoff.
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
·
Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
·
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
·
Zu überwachende Parameter
·
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Entfällt
·
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
·
Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Nach der Arbeit eine rückfettende Hautcreme verwenden.
·
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (z.B. beim Anmachen möglich) partikelfilternde Halbmaske FFP 1
(weiß) verwenden (siehe Merkblatt BRG 190)
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
·
Handschutz:
Nicht erforderlich.
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Augenschutz:
BGR 192 "Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" ist zu beachten (BGR:
Berufsgenossenschaftliche Regel)
Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille verwenden.
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Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
BRG 189 "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
(Fortsetzung auf Seite 3)