Certifications 2

Material Safety Data Sheet
According European Directive 91/155/CEE
Erstellt am: Juli 2011
Überarbeitet am : 24.03.2016
Gültig ab: Juli 2011
V
ersion: FDS 11.07 Ersetzt Version:
Seite : 15 / 17
14.5 Umweltgefahren
Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe
Kennzeichnung gemäß 5.2.1.8 ADR : nein
Kennzeichnung gemäß 5.2.1.8 RID : nein
Kennzeichnung gemäß 5.2.1.6.3 IMDG : nein
Klassifizierung als umweltgefährdend : nein
Kennzeichnung gemäß 2.9.3 IMDG
Gekennzeichnet mit „P“ gemäß 2.10 IMDG : nein
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender
Bemerkung : Achtung: Ätzende Stoffe
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
IMDG : entfällt
15. Rechtsvorschriften
15.1
V
orschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Beschäftigungsbeschränkung : Die dem Schutz vor Gefahrstoffen dienenden
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinien-
verordnung (MuSchArbV) und Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) sind zu beachten.
WGK (DE) : Natriumhydroxid; WGK Kenn-Nummer 142; WGK: 1 schwach
Wassergefährdungsklasse wassergefährdend; Einstufung gemäß VwVwS, Anhang 2.
Betriebssicherheitsverordnung: Nicht klassifiziert.
Störfallverordnung : Unterliegt nicht der StörfallV.
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft: Abschnitt 5.2.1 ist zu beachten
Relevante Technische Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 400, TRGS 401, TRGS 555
Relevante berufs
g
enossenschaftliche Dokumente: BGR 189, BGR 190, BGR 192, BGR 197, BGI 595,
BGI 660