Certifications 2
Material Safety Data Sheet
According European Directive 91/155/CEE
Erstellt am: Juli 2011
Überarbeitet am : 24.03.2016
Gültig ab: Juli 2011
V
ersion: FDS 11.07 Ersetzt Version:
Seite : 5 / 17
Nach Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang bei geöffnetem
Lidspalt ausspülen. Sofort einen Augenarzt aufsuchen. Wenn
möglich eine Augenklinik aufsuchen.
Nach Verschlucken : Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Nie
einer ohnmächtigen Person etwas in den Mund einflößen. KEIN
Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. Eine sich
erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile
Seitenlage bringen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
V
erursacht schwere, unter Umständen tödliche Verätzun
g
en, d.h. schädi
g
t Atemwe
g
e, Au
g
en, Haut,
Mund, Rachen und Magen-Darm-Trakt.
V
erätzun
g
en am Au
g
e können zum Verlust der Sehfähi
g
keit führen.
Einatmen der Nebel/Stäube/Aerosole kann verzögerte Lungenödeme verursachen.
Kann Gesundheitsstörungen wie Bronchitis, Lungenschaden, Schleimhautgeschwüre,
Kehlkopfschwellung verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Das Produkt selbst brennt nicht.
Ungeeignete Löschmittel : Keine Information verfügbar.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei : Bildet rutschige und mit Wasser schmierige Beläge.
der Brandbekämpfung