Certifications 2
Material Safety Data Sheet
According European Directive 91/155/CEE
Erstellt am: Juli 2011
Überarbeitet am : 24.03.2016
Gültig ab: Juli 2011
V
ersion: FDS 11.07 Ersetzt Version:
Seite : 6 / 17
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung : Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
für die Brandbekämpfung Geeignete Schutzkleidung (Vollschutzanzug).
Weitere Informationen : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die
Kanalisation gelangen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene : Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen
V
orsichtsmaßnahmen fernhalten. Staubbildun
g
vermeiden. Berührun
g
mit der Haut und
den Augen vermeiden. Staub nicht einatmen. Persönliche
Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in den Untergrund vermeiden.
Bei der Verunreini
g
un
g
von Gewässern oder der Kanalisation die
zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Methoden und Material für : Mechanisch aufnehmen. Staubbildung vermeiden. Zur Entsorgung
Rückhaltung und Reinigung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
Weitere Information : Rutschgefahr bei verschüttetem Ladegut. Das aufgenommene
Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4
V
erweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7. Handhabung und Lagerung