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PTR Anschlussklemmen und Steckverbindersysteme
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Die PTR berücksichtigt bei der Entwicklung der
Anschlussklemmen und Steckverbindersysteme
alle relevanten Normen und Bestimmungen in
der jeweils gültigen Ausführung.
Für die VDE-Zulassung kommen zwei Nor-
men zur Anwendung:
1. Schraubbare und schraubenlose
Anschlussklemmen der PTR
Normen: EN 60998-1, EN 60998-2-1,
EN 60998-2-2.
2. Schraubbare und schraubenlose
Steckverbindersysteme der PTR
Norm: EN 61984.
Außerdem bildet die EN 60664-1 / VDE
0110-1 die wesentlichen Grundlagen für
die Isolationskoordination für Betriebsmit-
tel in Niederspannungsanlagen. Diese gilt
grundsätzlich für Betriebsmittel zum Einsatz
bis zu einer Höhe von 2.000 m über NN; in
einer Höhe über 2.000 m über NN kommen
Höhenkorrekturfaktoren zur Anwendung. Die
folgenden Texte und Tabellen sind Auszüge
aus EN 60664-1 (VDE 0110/1):2007-01.
Zulassungen und Bestimmungen
Für die cURus–Zulassung kommen sowohl
für Anschlussklemmen als auch für Steckver-
bindersysteme der PTR folgende Normen zur
Anwendung: UL 1059, UL 1977 und CSA
22.2 No. 158.
Das cURus-Zeichen zeigt auf, dass die Sicher-
heitsanforderungen sowohl für den kanadi-
schen, wie auch den amerikanischen Markt
erfüllt werden.
Die CE-Kennzeichnung erfolgt nach europäi-
schem Recht zur Produktsicherheit bestimmter Pro-
dukte. Dieses Zeichen wurde vorrangig geschaffen,
um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher
sichere Produkte innerhalb der Europäischen Union
zu gewährleisten. Durch die Anbringung der CE-
Kennzeichnung bestigt der Hersteller, dass das
Produkt die entsprechenden geltenden europäi-
schen Richtlinien erfüllt.
Ein Produkt darf innerhalb der Europäischen Union
(EU) nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb
genommen werden, wenn es den Bestimmungen
mtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht
und wenn ein Konformitsbewertungsverfahren
geß den anwendbaren EU-Richtlinien durchge-
hrt worden ist.
Mit der CE-Kennzeichnung bestigt die PTR die
Konformität der Produkte nach folgender EU-
Richtlinie:
2014/35/EG
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische
Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimm-
ter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie).