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PTR Anschlussklemmen und Steckverbindersysteme
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Als Luftstrecke bezeichnet man die kürzeste
Entfernung zwischen zwei leitenden Teilen. Luft-
strecken müssen so bemessen werden, dass sie
der geforderten Steh-Stoßspannung gemäß der
Tabelle „Luftstrecken für transiente Überspan-
nungen“ standhalten. Für Betriebsmittel, die di-
rekt an das Niederspannungsnetz angeschlossen
sind, ist die erforderliche Steh-Stoßspannung die
Bemessungsstoßspannung, welche der Tabelle
„Bemessungsstoßspannung für Betriebsmit-
tel,…“ nach Anwendungsfall zu entnehmen ist.
Mechanische Einflüsse wie Vibration und
Auswirkungen von anliegenden Kräften können
größere Luftstrecken erfordern.
Da die in den benannten Tabellen angegebenen
Werte für Höhen bis einschließlich 2.000 m
über Meereshöhe (NN) anwendbar sind, gelten
für Luftstrecken in Höhen über 2.000 m die in
Tabelle „Höhenkorrekturfaktoren“ festgelegten
Multiplikationsfaktoren.
Als Kriechstrecke bezeichnet man die kür-
zeste Entfernung entlang der Oberfläche eines
festen Isolierstoffes zwischen zwei leitenden
Teilen.
Die Werte der Tabelle „Kriechstrecken zur
Vermeidung des Versagens durch Kriechweg-
bildung“ beruhen auf bestehenden Erfah-
rungswerten und gelten für die Mehrzahl der
Anwendungsfälle.
Die Grundlage für die Bestimmung der Kriech-
strecke ist der Effektivwert der an dieser Kriech-
strecke liegenden Dauerspannung, die je nach
Anwendungsfall Arbeitsspannung, Bemessungs-
isolationsspannung oder Bemessungsspannung
genannt wird.
Der Einfluss des Verschmutzungsgrades der
Mikro-Umgebung auf die Bemessung der
Kriechstrecken ist entsprechend den Festlegun-
gen in der Tabelle „Kriechstrecken zur Vermei-
dung des Versagens durch Kriechwegbildung“
zu berücksichtigen. Zu beachten ist auch, dass
in dem gleichen Betriebsmittel verschiedene
Mikro-Umgebungsbedingungen vorhanden sein
können.
Eine Kriechstrecke kann nicht kleiner als die
zugehörige Luftstrecke sein, so dass die kleinste
mögliche Kriechstrecke gleich der geforderten
Luftstrecke ist. Abgesehen von dieser bemes-
sungsmäßigen Begrenzung besteht jedoch kein
physikalischer Zusammenhang zwischen der
kleinsten Luftstrecke und der kleinsten zulässi-
gen Kriechstrecke.
Luft- und Kriechstrecken
( gemäß EN 60664-1:2007 / VDE 0110-1 )
Die oben genannte Norm teilt Isolierstoffe
entsprechend ihren CTI-Werten, die nach
EN 60112 unter Verwendung von Lösung A
erhalten wurden, in vier Gruppen ein.
Diese sind:
Isolierstoffgruppe I 600 ≤ CTI
Isolierstoffgruppe II 400 ≤ CTI < 600
Isolierstoffgruppe IIIa 175 ≤ CTI < 400
Isolierstoffgruppe IIIb 100 ≤ CTI < 175
Die sogenannte Prüfzahl der Kriechwegbildung
(PTI) wird zum Nachweis der Kriechstromeigen-
schaften von Isolierstoffen verwendet. Demnach
darf ein Isolierstoff in eine dieser vier Gruppen
unter der Voraussetzung eingeordnet werden,
dass seine PTI nicht kleiner als der untere für die
entsprechende Gruppe festgelegte Grenzwert
ist.
Isolierstoffgruppen
(gemäß EN 60664-1:2007 /
VDE 0110-1 )










