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Die Umgebung bestimmt den Einfluss der Ver-
schmutzung auf die Isolierung.
Kleine Luftstrecken können durch feste Teile,
Staub oder Wasser vollkommen überbrückt
werden. Soweit Verschmutzung in der Mikro-
Umgebung vorhanden sein kann, werden daher
Mindestluftstrecken festgelegt.
Um Luft- und Kriechstrecken zu bestimmen,
werden die nachstehenden vier Verschmut-
zungsgrade für die Mikro-Umgebung festgelegt:
Verschmutzungsgrad 1
Es tritt keine oder nur trockene, nicht leitfähige
Verschmutzung auf. Die Verschmutzung hat
keinen Einfluss.
Verschmutzungsgrad 2
Es tritt nur nicht leitfähige Verschmutzung auf.
Gelegentlich muss jedoch mit vorübergehender
Leitfähigkeit durch Betauung gerechnet werden.
Verschmutzungsgrad 3
Es tritt leitfähige Verschmutzung auf oder
trockene, nicht leitfähige Verschmutzung, die
leitfähig wird, da Betauung zu erwarten ist.
Verschmutzungsgrad 4
Es tritt eine dauernde Leitfähigkeit auf, hervor-
gerufen durch leitfähigen Staub, Regen oder
Nässe.
Verschmutzungsgrad 1 bis 4
(gemäß EN 60664-1:2007 / VDE 0110-1)
Wenn dauernd leitfähige Verschmutzung
(Verschmutzungsgrad 4) auftritt, können die Ab-
messungen der Kriechstrecken nicht festgelegt
werden. Bei zeitweilig leitfähiger Verschmutzung
(Verschmutzungsgrad 3) kann die Isolierstoff-
oberfläche, z.B. durch Rippen oder Nuten, so
gestaltet werden, dass ein durchgehender Pfad
mit leitfähiger Verschmutzung vermieden wird.
Bei der PTR beruhen die relevanten Zulassungsdaten auf dem
Verschmutzungsgrad 3.










