Safety Data Sheet Article 13877120

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 08.02.2013 überarbeitet am: 30.01.2013
Handelsname:
QVM Quellvergußmörtel
(Fortsetzung von Seite 3)
36.0.9
·
Atemschutz:
Staubmaske
Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (z.B. beim Anmachen möglich) partikelfilternde Halbmaske FFP 1
(weiß) verwenden (siehe Merkblatt BRG 190)
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
·
Handschutz:
Schutzhandschuhe.
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
·
Augenschutz:
Schutzbrille
Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille verwenden.
BGR 192 "Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" ist zu beachten (BGR:
Berufsgenossenschaftliche Regel)
·
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
BRG 189 "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
9
Physikalische und chemische Eigenschaften
·
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
·
Allgemeine Angaben
·
Aussehen:
Form:
pulverförmig
Farbe:
grau
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Geruch:
geruchlos
·
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
nicht anwendbar
Siedepunkt/Siedebereich:
nicht bestimmt
·
Flammpunkt:
nicht anwendbar
·
Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
·
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
·
Dichte:
nicht bestimmt
·
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
gering löslich
Organische Lösemittel:
0,0 %
Wasser:
0,0 %
Festkörpergehalt:
100,0 %
·
Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10 Stabilität und Reaktivität
·
Reaktivität
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Chemische Stabilität
·
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Unverträgliche Materialien:
Kontakt mit Säuren vermeiden.
·
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
keine, bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung
(Fortsetzung auf Seite 5)
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