Operation Manual
- D-26 -
• Das Produkt muss in vollständiger Originalverpackung an einen autorisierten
Kundendienst geschickt werden, die Versandkosten müssen bezahlt sein.
• Quintezz haet nicht für Verluste oder Beschädigungen beim Transport.
• Für Garaneleistungen im Rahmen dieser Garanebesmmungen (Reparatur oder
Austausch) muss der Kunde (a) einen Kaueweis (z.B. daerter Kaueleg); (b) eine
schriliche Beschreibung des/der Mangels/Mangel; (c) eine Rucksendeadresse
und Telefonnummer beilegen.
• Diese Garane deckt nicht und wird nichg bei: (a) Produkten, die falsch installiert,
unbefugt repariert, falsch gewartet, unbefugt geändert oder anderweig
manipuliert wurden, ohne dass ein Fehler von Quintezz vorliegt; (b) Produkten,
die unsachgemäß verwendet, missbraucht, vernachlässigt, fehlerha behandelt
und gelagert wurden, an einem Unfall oder physischem Schaden beteiligt waren;
(c) Produkten, die Feuer, Wasser, hoher Feuchgkeit, Sand, Schmutz, extremen
Temperaturschwankungen und anderen Umstanden, die außerhalb der Macht
von Quintezz liegen, ausgesetzt waren; (d) Produkten, die mit Zubehör betrieben
wurden, das nicht von Quintezz genehmigt wurde; (e) Produkten, deren
Seriennummer geändert, entstellt oder enernt wurde; (f) Produkte, die von
einem unbefugten Kundendienst geönet, geändert, repariert oder verändert
wurden.
• Von Garaneleistungen ausgeschlossen sind Verschleißteile, die aufgrund
normaler Abnutzung ersetzt werden müssen.
• Diese beschrankte Garane bietet Ihnen spezielle Rechte. Es konnte sein, dass Sie
auch andere Rechte haben, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
ENTSORGUNG
Entsorgen Sie elektrische Geräte nicht im Hausmüll, nutzen Sie die Sammelstellen in Ihrer
Gemeinde. Fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung nach den Standorten der Sammelstellen.
Wenn elektrische Geräte unkontrolliert entsorgt werden, können während der Verwierung
gefährliche Stoe ins Grundwasser und damit in die Nahrungskee gelangen, oder Flora
und Fauna auf Jahre vergiet werden. Wenn Sie das Gerät durch ein neues ersetzen,
ist der Verkäufer gesetzlich verpichtet, das alte mindestens kostenlos zur Entsorgung
entgegenzunehmen.