Safety data sheet Article 22951379

Sicherheitsdatenblatt
FARBIGES KUNSTHARZ KOMP.B
RES COL B/1
Seite Nr. 7 von 8
Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2. ATP CLP)
Einschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG)
1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen:
Keine
Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen:
EWG Richtlinie 2003/105/EEC ('Aktivitäten, bei denen es zu gefährlichen Unfällen kommen
kann') und nachfolgende Ergänzungen .
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien).
Ministerialerlass 1999/13/EG (FOV Richtlinie)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nein
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Text der verwendeten Sätze im Absatz 3:
R10 Entzündlich.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst.
Hauptsächliche Literatur:
ECDIN - Daten- und Informationsnetz über umweltrelevante Chemikalien - Vereinigtes
Forschungszentrum, Kommission der Europäischen Gemeinschaft
SAX's GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON INDUSTRIELLEN SUBSTANZEN - Achte
Auflage - Van Nostrand Reinold
CCNL - Anlage 1
Weitere konsultierte Bibliografie einfügen
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur
für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine
spezifische Anwendung zu kontrollieren.
Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße.
CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society).
CLP: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL)
EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen
Stoffe
GefStoffVO: Gefahrstoffverordnung.
GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien.
IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA).
IATA-DGR: Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen
Flug-Transport-Vereinigung (IATA).
ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
ICAO-TI: Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
(ICAO)
IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr