Safety data sheet Article 21311183
Sicherheitsdatenblatt
SOPRO RF-X FEINFUGE
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen
Bestimmungen vorgehen.
91/156/EWG, 91/689/EWG, 94/62/EG und nachfolgende Ergänzungen.
Produkt:
Empfehlung: Das trockene Pulver mit Wasser anmischen und aushärten lassen. Nicht
ausgehärtete Restmengen sind als Baustellenabfälle zu entsorgen.
Ungereignete Verpackungen:
Empfehlung: Sorgfältig entleerte Verpackungen sind, je nach Herkunft, Hausmüll bzw.
Baustellen- oder Gewerbeabfall.
Entsorgung des ausgehärtenden Produktes (EAK-Nr.) : 17 01 01
Entsorgung des nicht ausgehärteten Produktes (EAK-Nr.) : 17 01 01
Der vorgeschlagene europäische Abfallcode basiert auf der Zusammensetzung des Produktes.
Je nach dem speziellen Verwendungsbereich kann ein abweichender Abfallcode erforderlich
sein. Bitte EG-Richtlinie 2001/118/EG beachten.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
UN Nummer: ==
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.2 Passender UN-Transport:
N.A.
14.3. Transportgefahrenklassen
RID/ADR: kein Gefahrgut
ADR-Nummer (numero superiore): NA
Luftweg (ICAO/IATA): kein Gefahrgut
Seeweg (IMO/IMDG): kein Gefahrgut
N.A.
14.4. Verpackungsgruppe
14.4 Verpackungsgruppe:
N.A.
14.5. Umweltgefahren
Meeresschadstoff: Nein
N.A.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
N.A.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
N.A.
Nein
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
RL 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe)
RL 99/45/EG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen)
RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung
durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit)
RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte)
RL 2006/8/EG
2096-SOPRO/1
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