User Guide
G-Zl.: 2005-KTV/PZW-EX-2509/BRC
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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen und keine Änderungen der serienmäßigen Einstufung hinsichtlich der
Abgasemissionen erfolgen muss.
Der Hersteller (Firma r.d.i Deutschland) hat den Nachweis (Zertifikats – Registrier - Nr.: 96004-1 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem, gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 16 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und
weitergegeben werden.
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
Wien, den 01.08.2005
TÜV Österreich
Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr
Institut für Kraftfahrtechnik / Gefahrgutwesen
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00055-00
Der Zeichnungsberechtigte Der Prüfer
(Dipl.-Ing. BUSSEK) (Christoph BRUNNER)