Safety Data Sheet Article 25367610

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 10.12.2015 überarbeitet am: 10.12.2015Version: 1.00
Handelsname:
NPK 12+5+5
(Fortsetzung von Seite 2)
42.0.1
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Staubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen.
Staub nicht einatmen.
Nicht rauchen - Zündquellen fernhalten.
Augenkontakt vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Dicht verschlossen an einem kühlen und trockenen Ort mit ausreichender Raumlüftung lagern.
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
Zusammenlagerungshinweise der TRGS 511 "Ammoniumnitrat"
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Verunreinigungen schützen.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
(Produkt ist hygroskopisch, Verbacken oder Zerfall möglich.)
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Lagerklasse:
5.1C: Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben. Siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe
Einzelheiten sind der Allgemeinen Präventionsleitlinie Hautschutz (BGI/GUV-I 8620) zu entnehmen.
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Atemschutz:
Bei Überschreiten des Luftgrenzwertes und bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung:
Kurzzeitig Filtergerät:
Filter: P1
Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind der BGR/GUV-R 190 - Benutzung von
Atemschutzgeräten zu entnehmen.
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Handschutz:
Nach der Verwendung von Handschuhen Hautreinigung- und Hautpflegemittel einsetzen.
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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