REC Warranty
REC Warranty Conditions - REC N-Peak Products
Rev B . Ref: NE
Garantiebedingungen für REC N-Peak Solarmodule
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(gültig ab . Oktober )
Diese Herstellergarantie gilt für alle oben angegebene REC-Solarmodule mit einem Lieferdatum zum REC-Kunde ab . Oktober
in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschasraums (EWR) sowie in der Schweiz,
Länder der Regionalgruppe Osteuropa (EEG)
und weitere Länder wie unten angegeben
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.
REC SOLAR PTE. LTD. (nachstehend der „Garantiegeber“ oder „REC“) gewährt dem Endnutzer, der das Produkt in einem der
oben genannten Staaten erworben und erstmals in Gebrauch genommen hat (der „ursprüngliche Endnutzer“) folgende freiwillige
Herstellergarantie. Darüber stehen dem ursprünglichen Endnutzer möglicherweise gesetzliche Gewährleistungsansprüche
aufgrund nationalen Rechts gegen REC oder Drie zu, die durch diese Garantie nicht beeinträchtigt oder beschränkt werden.
I. Produktgarantie
Nach Maßgabe der Bestimmungen der vorliegenden Garantie garantiert REC, für einen Zeitraum von Jahren ab Datum
des Erwerbs durch den ursprünglichen Endnutzer, (höchstens aber von , Jahren ab auf dem Produkt angegebenen
Produktionsdatum (die „Garantiezeit“)) dass die Produkte
• frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, wenn sie gemäß den Installationsanweisungen installiert und verwendet
wurden, die von www.recgroup.com heruntergeladen werden können; und
• sicher und betriebsbereit bleiben, wenn Kabel und Stecker sachgemäß installiert wurden und nicht auf Dauer mit Wasser
in Berührung kommen; allerdings sind Schäden am Kabel von der Garantie ausgeschlossen, die wegen nicht ausreichender
Befestigung oder ungeschützter Führung des Kabels über scharfe Kanten durch Abrieb auf einer rauhen Oberfläche
verursacht wurden. Ausgeschlossen sind auch von Tieren verursachte Schäden; und
• der Aluminiumrahmen, der bei ordnungsgemäßer Installation in Kombination mit Frost ohne Schaden bleibt.
Die äußere Erscheinung des Produkts, darunter Kratzer, Flecken, Rost, Schimmel, Verfärbung oder andere Anzeichen normalen
Verschleißes stellen keine Mängel im Rahmen dieser Garantie dar, solange die Funktionsfähigkeit des Produkts dadurch nicht
beeinträchtigt wird. Glasbruch gilt nur dann als Mangel, wenn er nicht durch externe Faktoren verursacht wurde.
Tri während der Garantiezeit ein Mangel (oder Serienfehler
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) auf, der die Funktionsfähigkeit des Produkts beeinträchtigt, kann
REC nach eigener Wahl
• das mangelhae Produkt reparieren; oder
• das Produkt durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen; oder
• den zum Zeitpunkt der Anspruchsstellung aktuellen Marktpreis eines gleichwertigen Produkts erstaen.
II. Garantie auf die Ausgangsleistung
Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen garantiert REC, dass die tatsächliche Ausgangsleistung des Produkts während
des ersten Jahres (ab dem auf dem Produkt angegebenen Herstellungsdatum) mindestens der auf dem Typenschild des
Produkts aufgeführten Nennleistung erreicht. Ab dem zweiten Jahr geht die tatsächliche Ausgangsleistung über einen Zeitraum
von Jahren um jährlich nicht mehr als , zurück, so dass am Ende des . Jahres eine tatsächliche Ausgangsleistung von
mindestens der auf dem Typenschild des Produkts aufgeführten Ausgangsleistung erreicht wird.
Ansprüche aufgrund dieser Garantie auf die Ausgangsleistung können ausschließlich bei Leistungsminderungen aufgrund
natürlicher Alterung des Glases, der Solarzelle, der verwendeten Folien, der Anschlussdose und der Anschlüsse und bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts geltend gemacht werden.
Erreicht das Produkt bei Messung durch den Garantiegeber oder durch eine vor den Messungen vom Garantiegeber unabhängiges
akreditiertes Testlabor
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nicht die oben genannten garantierten Ausgangsleistungswerte unter Standardtestbedingungen (IEC
) sowie bei Berücksichtigung eines Toleranzbereichs von ± , kann REC nach eigener Wahl
• das Produkt reparieren; oder
• das Produkt durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder zusätzliche, für die Erreichung des garantierten Prozentsatzes
der Ausgangsleistung der Solaranlage erforderliche Produkte liefern; oder
• den zum Zeitpunkt des Anspruchs aktuellen Marktpreis eines gleichwertigen Produkts erstaen.
Inklusive Produktvarianten mit Black, Q als Teil des Namens; Module mit Q als Teil des Namens sind ausgeschlossen.
Diese Garantie gilt auch für Lieferungen vor dem . Oktober an den REC-Kunden, die bei dem Kunden auf Lager gehalten wurden, und die nach dem .
Oktober kommissioniert wurden, sofern die Installation kW nicht überschreitet. In diesen Fällen ist der Unterlagen unter Punkt IV ein Nachweis
der Kommissionierung hinzuzufügen.
Wie in den regionalen Gruppen der Mitgliedsstaaten zur Generalversammlung der Vereinten Nationen definiert (www.un.int).
Diese Garantie gilt auch für die folgende Länder: Andorra, Israel, Liechtenstein, Monaco, San Marino, die Schweiz, die Türkei und die Vatikanstadt.
Ein Serienfehler kann nur durch die REC-interne Testverfahren und -kriterien bestätigt werden.
Beispiele: Fraunhofer ISE, TÜV Rheinland, UL oder vergleichbare Prüflabore, welche vorab mit REC abzustimmen sind.
DEutsch
EUROPE, MIDDLE EAST & AFRICA