Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
PUR 771
Druckdatum 27.04.2016
Bearbeitungsdatum 27.04.2016
Version 1.0
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen
Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Beschmutzte, getränkte Kleidung
sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nicht abwaschen mit:
Lösemittel/Verdünnungen
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die
Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. Ruhig stellen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Zusätzliche Angaben
Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Explosions- und Brandgase
nicht einatmen. Bei Verbrennung starke Rußentwicklung. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen
lassen.
5.1 Löschmittel
Keine Daten verfügbar
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Daten verfügbar
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Keine Daten verfügbar
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer,
Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung
Geeignetes Material zum Aufnehmen:
Sand
Erde
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