Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.03.2018 überarbeitet am: 09.03.2018Version: 17
Handelsname:REVELL EMAIL COLOR
Nr.01 Farblos glänzend
Nr.02 Farblos matt
(Fortsetzung von Seite 7)
46.0.4
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
solche wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide usw.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Erfahrungen aus der Praxis:
Es gibt keine verfügbaren Daten über die Zubereitung selbst.
Das Gemisch in nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008= CLP-(EU-GHS)-Verordnung und
entsprechend den toxiologischen Gefahren eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitt 3 und 15.
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Sonstige Beobachtungen:
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zu
Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung
von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems.
Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten
Effekte verursachen. Längerer oder wiederholter Kontakt mit der Zubereitung führt zum Entfetten
der Haut und kann nichtallergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und Absorption durch
die Haut verursachen.
Flüssigkeitsspritzer können Reizungen und reversible Schäden am Auge verursachen.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Bemerkung:
Schädlich für Fische
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Schädlich für Wasserorganismen
(Fortsetzung auf Seite 9)
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