Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.03.2018 überarbeitet am: 09.03.2018Version: 13
Handelsname:REVELL EMAIL COLOR LEUCHTFARBEN
NR. 25, leuchtorange matt
Nr. 312 leuchtgelb, Nr. 332 leuchtrot seidenmatt
(Fortsetzung von Seite 8)
46.0.4
·
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
(gemäß Anhang 4 VwVwS)
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
·
Europäischer Abfallkatalog
Die Abfallschlüsselnummern sind nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen Anwendungsbezogen.
Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen Abfallkatalog
entnommen werden oder in Absprache mit dem regionalen Entsorger festgelegt werden.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG
entfällt
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IATA
UN1263
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG
entfällt
·
IATA
PAINT
(Fortsetzung auf Seite 10)
DE