Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.07.2021 überarbeitet am: 06.07.2021Version: 27
Handelsname:REVELL EMAIL COLOR
Nr. 05; 06; 08; 09; 15; 16; 17(201); 35; 36; 37; 39 (206); 40 (205); 42 (203); 43; 45; 46;
47; 48; 49 (204); 55; 56; 57; 59; 65; 66; 67; 68; 69; 74; 75; 76; 77; 78; 79; 82; 83; 84;
85; 86; 87; 88; 89;202
(Fortsetzung von Seite 3)
53.0
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsscke unverzüglich entfernen.
In Zweifelsllen oder bei Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit
nichts durch den Mund einflößen. Bei Bewußtlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage
bringen und ärztlichen Rat einholen.
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachslen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser slen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 schmittel
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Geeignete schmittel:
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete schmittel:
Wasser
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Eine Exposition mit Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen
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5.3 Hinweise r die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Zutzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
schwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Hilfestellung bei TUIS - Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem des VCI
(www.chemische-industrie.de/tuis)
Brandklasse: B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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