Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.07.2021 überarbeitet am: 06.07.2021Version: 27
Handelsname:REVELL EMAIL COLOR
Nr. 05; 06; 08; 09; 15; 16; 17(201); 35; 36; 37; 39 (206); 40 (205); 42 (203); 43; 45; 46;
47; 48; 49 (204); 55; 56; 57; 59; 65; 66; 67; 68; 69; 74; 75; 76; 77; 78; 79; 82; 83; 84;
85; 86; 87; 88; 89;202
(Fortsetzung von Seite 8)
53.0
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10.2 Chemische Stabilität
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Zu vermeidende Bedingungen:
Sonnenlicht; UV-Strahlen und Temperaturen über 30°C bei Lagerung und Umgang vermeiden.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Starke Oxidationsmittel.
Starke Säuren und Basen
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
solche wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide usw.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Erfahrungen aus der Praxis:
Es gibt keine verfügbaren Daten über die Zubereitung selbst.
Das Gemisch in nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008= CLP-(EU-GHS)-Verordnung und
entsprechend den toxiologischen Gefahren eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitt 3 und 15.
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
1174522-20-3Hydrocarbons, C9-C11, n-alkanes, isoalkanes,cyclics, <2% aromatics*
Oral LD50 >15.000 mg/kg (Ratte)
Dermal LD50 >3.000 mg/kg (Kaninchenauge)
107-98-21-Methoxy-2-propanol
Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte)
Dermal LD50 13.500 mg/kg (rabbit (Kaninchen))
InhalativLC50/4 h25 mg/l (Ratte)
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Keimzellmutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
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Sonstige Beobachtungen:
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zu
Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung
von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems.
Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten
Effekte verursachen. Längerer oder wiederholter Kontakt mit der Zubereitung führt zum Entfetten
der Haut und kann nichtallergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und Absorption durch
die Haut verursachen.
(Fortsetzung auf Seite 10)
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