Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2014 überarbeitet am: 13.03.2014Version: 18
Handelsname:REVELL-EMAIL-COLOR matt
Nr. 05; 06; 08; 09; 15; 16; 17(201); 36; 37; 39 (206); 40 (205); 42 (203); 43; 45; 46; 47;
48; 49 (204); 55; 56; 57; 59; 65; 66; 67; 68; 69; 74; 75; 76; 77; 78; 79; 82; 83; 84; 85;
86; 87; 88; 89;202
(Fortsetzung von Seite 3)
38.0.2
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
·
nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Anschließend mit Hautschutzmittel eincremen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
·
nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
·
nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
*
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
empfohlen: Schaum (ggf. alkoholbeständig), Kohlendioxid, Löschpulver
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
·
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Eine Exposition mit Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
·
Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
·
Zusätzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Hilfestellung bei TUIS - Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem des VCI
(www.chemische-industrie.de/tuis)
Brandklasse: B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
*
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
·
Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
·
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
·
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DE
(Fortsetzung auf Seite 5)