Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 28.10.2014 überarbeitet am: 28.10.2014Version: 9
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Nr. 92,93,94,95
(Fortsetzung von Seite 3)
39.4.1
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nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Löschpulver, ggf. Metallbrandpulver, kein Wasser verwenden
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Eine Exposition mit Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Zusätzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Hilfestellung bei TUIS - Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem des VCI
(www.chemische-industrie.de/tuis)
Brandklasse: B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden
zusammen mit Luft ein explosives Gemisch.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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