Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.02.2020 überarbeitet am: 06.02.2020Version: 5
Handelsname:REVELL AQUA COLOR
in verschiedenen Farbtönen , matt, seidenmatt, gnzend
(Fortsetzung von Seite 1)
49.4.23
D-32361 Pr. Oldendorf-Bad Holzhausen E-Mail: mail@dreisol.de
http://www.dreisol.de
Revell GmbH
Henschelstr. 20-30 Tel.: +49(0)5223-965-0
D-32257 Bünde http://www.revell.de
·
Auskunftgebender Bereich:
Tel.: +49(0)5742-9300-41Abteilung Produktsicherheit
sdb@dreisol.deE-Mail Adresse der sachkundigen Person:
·
1.4 Notrufnummer:
Tel.: +49(0)551-19240Giftinformationszentrum-Nord (GIZ-Nord):
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
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Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entfällt
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Gefahrenpiktogramme
entfällt
·
Signalwort
entfällt
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Gefahrenhinweise
entfällt
·
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
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Gefahrenpiktogramme
entfällt
·
Signalwort
entfällt
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Gefahrenhinweise
entfällt
·
Zutzliche Gefahrenhinweise r Mensch und Umwelt:
·
Zutzliche Hinweise:
Kindergesicherter Verschluss ist nicht erforderlich (Anhang II Teil 3.1 CLP)
Tastbarer Gefahrenhinweis ist nicht erforderlich (Anhang II Teil 3.2 CLP)
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
·
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
·
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS: 107-98-2
EINECS: 203-539-1
Indexnummer: 603-064-00-3
Reg.nr.: 01-2119457435-35
1-Methoxy-2-propanol
Flam. Liq. 3, H226
STOT SE 3, H336
1-
2%
·
zutzl. Hinweise:
Enthält keine weiteren Inhaltsstoffe (
0,1%), die nach dem aktuellen Kenntnisstand des Lieferanten
als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und in diesem Abschnitt genannt werden
ssten.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
In Zweifelsllen oder bei Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit
nichts durch den Mund einflößen. Bei Bewußtlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage
bringen und ärztlichen Rat einholen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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