Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.02.2020 überarbeitet am: 06.02.2020Version: 5
Handelsname:REVELL AQUA COLOR
in verschiedenen Farbtönen , matt, seidenmatt, glänzend
(Fortsetzung von Seite 6)
49.4.23
·
Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Sonstige Beobachtungen:
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zu
Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung
von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems.
Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten
Effekte verursachen. Längerer oder wiederholter Kontakt mit der Zubereitung führt zum Entfetten
der Haut und kann nichtallergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und Absorption durch
die Haut verursachen.
Flüssigkeitsspritzer können Reizungen und reversible Schäden am Auge verursachen.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
107-98-21-Methoxy-2-propanol
LC50/96h >4.000 mg/l (Leuciscus idus(Goldorfe)) (Fische)
20.800 mg/l (Pimephales promelas (Elritze)) (Fische)
EC50/48h >100 mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh)) (Daphnien)
LC/EC50 (72 h)>100 mg/l (Algen, verschiedene)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Die Lösemittel sind leicht biologisch abbaubar
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Sonstige Hinweise:
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Keine Wassergefährdung bekannt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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