Certifications 2

Seite: 7/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 05.04.2016 überarbeitet am: 22.01.2015Version: 12
Handelsname:REVELL-AQUA-COLOR
in verschiedenen Farbtönen , matt, seidenmatt, gnzend
(Fortsetzung von Seite 6)
42.0.4
Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten
Effekte verursachen. Längerer oder wiederholter Kontakt mit der Zubereitung führt zum Entfetten
der Haut und kann nichtallergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und Absorption durch
die Haut verursachen.
Flüssigkeitsspritzer können Reizungen und reversible Schäden am Auge verursachen.
·
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
·
Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
55965-84-9Gemisch aus CIT und MIT (CAS-Nr.55965-84-9)
NOEC0,035 mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh))
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Ökotoxische Wirkungen:
·
Sonstige Hinweise:
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
(gemäß Anhang 4 VwVwS)
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Die einschlägigen EU-Richtlinien sowie lokale, regionale und nationale Vorschriften sind zu
beachten.
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausll deponiert werden.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Restentleerte Behälter können nach Auswaschen mit Wasser und Trocknung dem Recyling
zugeführt werden.
(Fortsetzung auf Seite 8)
DE