Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH)
REWITEC
®
KettenSpray
Bearbeitungsdatum
:
2
5
.02.2016
Version: 1.
1
Gültig ab:
2
5
.02.2016
Ersetzt Version:
1.0
Seite : 11 / 11
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen (VOC-RL)
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Gewichtsprozent: 88 Gew.-%
VOC-Wert (in g/L): 548 g/l
Zu beachten
Aerosolrichtlinie (75/324/EWG)
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
Enthält: >30% Kohlenwasserstoffe (hydrocarbons)
Nationale Vorschriften
Deutschland
Wassergefährdungsklasse (WGK)
wassergefährdend (WGK 2)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Änderungshinweise
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H220 Extrem entzündbares Gas.
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung.
Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.










