Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH)
REWITEC
®
KettenSpray
Bearbeitungsdatum
:
2
5
.02.2016
Version: 1.
1
Gültig ab:
2
5
.02.2016
Ersetzt Version:
1.0
Seite : 4 / 11
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Zusätzliche Angaben
Bei Verbrennungen starke Rußentwicklung. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zum Schutz von
Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes
Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel
Schaum
Kohlendioxid (CO2)
Wassernebel
Ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid.
Kohlendioxid (CO2)
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Schutzkleidung.
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallpläne
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ausbreitung des Gases besonders am Boden (schwerer als Luft)
und in Windrichtung beachten.
Schutzausrüstung
Bei Einwirkung von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Sicherstellen, dass Leckagen zurückgehalten
werden können, z.B. mit Hilfe von Auffangwannen oder tiefergelegten Bereichen.










