Operation Manual

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Weitere Hinweise
Urheberrechtsschutz für Bilder
Bei der Projektion von Bildern mit diesem Gerät ist darauf zu achten, dass der
Urheberschutz Copyright-geschützter Materialien nicht verletzt wird.
Hier einige Beispiele für eine solche Verletzung des Urheberschutzes.
Vorführen von Bildern oder Filmen für gewerbliche Zwecke
Veränderung von Bildern oder Filmen beispielsweise durch Anhalten (Standbild),
Vergrößern oder Zoomen zwecks Vorführen der Bilder für gewerbliche Zwecke
oder für Public Viewing
Verändern des Seitenverhältnisses von Bildern oder Filmen mit einer Funktion
zur Veränderung der Leinwandgröße zwecks Vorführen von Bildern für
gewerbliche Zwecke oder für Public Viewing