Operation Manual
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Weitere Hinweise
Urheberrechtsschutz für Bilder
Bei der Projektion von Bildern mit diesem Gerät ist darauf zu achten, dass der
Urheberschutz Copyright-geschützter Materialien nicht verletzt wird.
Hier einige Beispiele für eine solche Verletzung des Urheberschutzes.
• Vorführen von Bildern oder Filmen für gewerbliche Zwecke
• Veränderung von Bildern oder Filmen beispielsweise durch Anhalten (Standbild),
Vergrößern oder Zoomen zwecks Vorführen der Bilder für gewerbliche Zwecke
oder für Public Viewing
• Verändern des Seitenverhältnisses von Bildern oder Filmen mit einer Funktion
zur Veränderung der Leinwandgröße zwecks Vorführen von Bildern für
gewerbliche Zwecke oder für Public Viewing